Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird vom Gesetzgeber als „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. In diesem Fall sind die Betroffenen rund um die Uhr auf Hilfe durch einen pflegenden Angehörigen oder auch von einer Pflegefachkraft angewiesen. Untenstehende Tabelle zeigt die Pflege- und Sachleistungen bei Pflegegrad 4.

Leistungen der Pflegekasse Ansprüche
Pflegesachleistungen 1. 693 Euro/Monat
Pflegegeld 728 EuroMonat
Tages- und Nachtpflege 1. 612 EuroMonat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) 125 Euro/Monat
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) 1. 612 Euro
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) 1. 774 Euro
Kombinationsleistungen möglich
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro/Monat
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4. 000 Euro
Vollstationäre Pflege 1. 775 Euro/Monat