Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 wird als „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert. Wenn die Betroffenen bei der Pflegebegutachtung eine Gesamtpunktzahl von 12,5 bis 27 Punkten erreicht haben, bekommen sie Pflegeleistungen von der jeweiligen Pflegekasse. Die Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 sind im Gegensatz zu anderen Pflegegraden gering.
Folgende Tabelle bietet einen Überblick möglicher Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1, die der Betroffene erhalten kann:
Leistungen der Pflegekasse | Ansprüche |
---|---|
Pflegesachleistungen | 0 Euro |
Pflegegeld | 0 Euro |
Tages- und Nachtpflege | 0 Euro |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) | 125 Euro/Monat |
Verhinderungspflege | 0 Euro |
Kurzzeitpflege | 0 Euro |
Kombinationsleistungen | nicht möglich |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 Euro/Monat |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) | 4. 000 Euro |
Vollstationäre Pflege | 0 Euro |
Hinweis:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 können Leistungen (wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Vollstationäre Pflege) über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bis zu 125 Euro monatlich finanzieren.