Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 wird als „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert. Wenn die Betroffenen bei der Pflegebegutachtung eine Gesamtpunktzahl von 12,5 bis 27 Punkten erreicht haben, bekommen sie Pflegeleistungen von der jeweiligen Pflegekasse. Die Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 sind im Gegensatz zu anderen Pflegegraden gering.

Folgende Tabelle bietet einen Überblick möglicher Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1, die der Betroffene erhalten kann:

Leistungen der Pflegekasse Ansprüche
Pflegesachleistungen 0 Euro
Pflegegeld 0 Euro
Tages- und Nachtpflege 0 Euro
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) 125 Euro/Monat
Verhinderungspflege 0 Euro
Kurzzeitpflege 0 Euro
Kombinationsleistungen nicht möglich
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro/Monat
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4. 000 Euro
Vollstationäre Pflege 0 Euro

Hinweis:

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 können Leistungen (wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Vollstationäre Pflege) über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bis zu 125 Euro monatlich finanzieren.