Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den die Betroffenen bekommen können, und somit auch die umfangsreichste Pflege- und Sachleistung der Pflegekassen. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bescheinigt den Pflegebedürftigen hiermit „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Die Betroffenen weisen hier eine deutliche Pflegebedürftigkeit auf und der Pflegeaufwand ist dementsprechend sehr hoch. Die Anforderungen sind für die pflegenden Angehörigen sehr hoch und die Pflege muss rund um die Uhr sichergestellt sein.
Diese Pflege- und Sachleistungen stehen den betroffenen Pflegebedürftigen zu:
Leistungen der Pflegekasse | Ansprüche |
---|---|
Pflegesachleistungen | 2. 095 Euro/Monat |
Pflegegeld | 901 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1. 995 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) | 125 Euro/Monat |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) | 1. 612 Euro |
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) | 1. 774 Euro |
Kombinationsleistungen | möglich |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 Euro/Monat |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) | 4. 000 Euro |
Vollstationäre Pflege | 2. 005 Euro/Monat |