Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den die Betroffenen bekommen können, und somit auch die umfangsreichste Pflege- und Sachleistung der Pflegekassen. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bescheinigt den Pflegebedürftigen hiermit „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Die Betroffenen weisen hier eine deutliche Pflegebedürftigkeit auf und der Pflegeaufwand ist dementsprechend sehr hoch. Die Anforderungen sind für die pflegenden Angehörigen sehr hoch und die Pflege muss rund um die Uhr sichergestellt sein.

Diese Pflege- und Sachleistungen stehen den betroffenen Pflegebedürftigen zu:

Leistungen der Pflegekasse Ansprüche
Pflegesachleistungen 2. 095 Euro/Monat
Pflegegeld 901 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1. 995 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) 125 Euro/Monat
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) 1. 612 Euro
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) 1. 774 Euro
Kombinationsleistungen möglich
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro/Monat
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4. 000 Euro
Vollstationäre Pflege 2. 005 Euro/Monat