Pflegegrad beantragen

Wenn sich die Pflegesituation ändert und der Pflegebedürftige dauerhaft auf die Unterstützung anderer Personen angewiesen ist, sollte schnellstmöglich ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, um Pflegeleistungen beanspruchen zu können. Den Antrag kann der Versicherte entweder selbst oder der pflegende Angehörige stellen. Die Voraussetzung für Erhalt des Pflegegrads ist das Vorliegen von „Pflegebedürftigkeit“ gemäß § 14 SGB XI.

In wenigen Schritten wird der Antrag gestellt und es findet eine Pflegebegutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes statt. Nachfolgend ist der Ablauf von der Antragstellung bis zum Pflegegrad dargestellt:

  1. Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung (telefonisch, formloser Antrag oder per Antragsformular der Pflegekasse); erfolgt von Seiten des Versicherten/Angehörigen.
  2. Schriftliche Bestätigung der Pflegekasse über den Erhalt des Antrag und Weiterleitung des Auftrags an den Medizinischen Dienst.
  3. Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) teilt dem Versicherten einen Termin für eine Pflegebegutachtung mit.
  4. Nachdem die Pflegebegutachtung stattgefunden hat, gibt der Gutachter seine Empfehlung an die Pflegekasse weiter und der Versicherte erhält den Bescheid über den ihm von der Pflegekassezugewiesenen Pflegegrad.
  5. Wenn der Versicherte nach diesem Bescheid keinen Pflegegrad oder einen zu geringen Pflegegrad erhalten hat, kann er gegen die Entscheidung der Pflegekasse innerhalb von einem Monat schriftlichWiderspruch einlegen.

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