Pflegegrad erhöhen
Es kommt oft vor, dass der zugewiesene Pflegegrad, den der Versicherte hat, den Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen nicht mehr deckt. Das kann z.B. aufgrund eines neuen Krankheitsfalls sein, den der Pflegebedürftige dazubekommen hat. Oder die bestehenden körperlichen und psychischen Einschränkungen haben sich verschlechtert, sodass der Pflegeaufwand der Pflegeperson steigt. Alles in allem ist es in solchen Fällen ratsam, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads bei der Pflegekasse zu stellen. Der Ablauf des Höherstufungsverfahrens sieht folgendermaßen aus:
- Antragstellung auf Höherstufung des Pflegegrads bei der Pflegekasse (formloser Antrag oder per Antragsformular der Pflegekasse).
- Nachdem die Pflegekasse den Antrag bekommen und den Medizinischen Dienst beauftragt hat, findet die Pflegebegutachtung erneut statt. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft die aktuelle Pflegesituation und den Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen dahingehend, ob eine Verschlechterung vorliegt.
- Das gleiche Verfahren wie beim Erstantrag; der Versicherte erhält von der Pflegekasse nach der Begutachtung einen Bescheid über den zugewiesenen Pflegegrad.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, kann der Versicherte innerhalb eines Monats diesem Bescheid widersprechen.
Gibt es pflegerische Veränderungen und Sie brauchen mehr Pflegeleistungen?
Gerne begleite ich Sie bei ihrem Höherstufungsverfahren.