Leistungen der Pflegeversicherung
Dem Versicherten bzw. Pflegebedürftigen stehen verschiedene Leistungen (Sach- und Geldleistungen) der Pflegeversicherung zur Verfügung. Es spielt keine Rolle, ob die Pflegebedürftigen ambulant bzw. zu Hause, in Einrichtungen der Pflege (z.B. Seniorenheim, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege) oder in alternativen Wohnformen (z.B. Pflegewohngemeinschaften, Mehrgenerationshäuser) gepflegt und betreut werden.
Ziele der Pflegeleistungen sind:
- Unterstützung und Stärkung der häuslichen/ambulanten Pflege
- Entlastung der pflegenden Angehörigen/Familien
Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag können die Pflegebedürftigen zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen (z.B. Pflege über einen ambulanten Pflegedienst), zum Pflegegeld sowie zur Kombinationsleistung (anteiliges Pflegegeld und Pflegesachleistungen) in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können miteinander kombiniert werden.