Pflegestufen

Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade

Bis zum 31.12.2016 gab es im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) drei Pflegestufen:

  • Pflegestufe 1 = Erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 2 = Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 3 = Schwerstpflegebedürftigkeit

Zusätzlich zu diesen drei Pflegestufen gab es auch die sogenannte „Pflegestufe 0“.  Diese hatten die Personen, die durch Demenz, psychische Erkrankung und geistige Behinderung eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufwiesen.

Seit dem 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Diese wurden ersetzt durch Pflegegrade. Den Betroffenen, die zu dieser Zeit eine Pflegestufe besaßen, wurden automatisch die entsprechenden Pflegegrade zugeordnet. Mit den Pflegegraden sollen die geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen gleichwertig behandelt werden.

Im Volksmund werden sie aber gerne noch Pflegestufen genannt. Im folgenden Überblick wird die Umstellung der Pflegestufen zu Pflegegraden dargestellt:

Pflegestufe Pflegegrade
Bis 31.12.2016 nicht vorgesehen Pflegegrad 1
Pflegestufe 0

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe 3 mit Härtefall

Pflegegrad 5