Unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Ich begleite meine Kunden mit meiner Fachkompetenz bei der Einstufung/Höherstufung in den Pflegegrad. Insgesamt begleite ich Sie vor, während und nach dem Pflegegradverfahren. Für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird, begleite ich Sie auch im Widerspruchsverfahren.

Zu meinen Dienstleistungen gehören:

  • Beratung zu Fragen über die Leistungen von Pflegeversicherungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung usw.)
  • Erstellung der Versorgungspläne (Case Management)
  • Einschätzung des Pflegegrades anhand der Pflegesituation / des Pflegeaufwandes
  • Einholung (wenn Vollmacht vorliegt) von ärztlichen Attesten beim Hausarzt und Facharzt
  • Antragstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Einstufung und Höherstufung in den Pflegegrad)
  • Vorbereitung auf das Gutachten vom MD (Medizinischen Dienst)
  • Begleitung während der Begutachtung durch den MD
  • Betreuung nach dem Pflegegradverfahren
  • Prüfung von MD-Gutachten
  • Prüfung und Bewertung von bereits bestehenden Pflegegutachten, gegebenenfalls Einleitung des Widerspruchsverfahrens
  • Beratung zur barrierefreien Wohnung (z.B. Badumbau)
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln
  • Beratung zu Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege)
  • Beratung zu Pflegekursen, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeitgesetz für pflegende Angehörige
  • Beratung zu
    • Sozialhilfe,
    • gesetzliche Rentenfragen (z.B. Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI); Antragstellung, gegebenenfalls Einleitung des Widerspruchsverfahrens
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX); Antragstellung, gegebenenfalls Einleitung des Widerspruchsverfahrens

Ihr Weg zum bedarfsgerechten Pflegegrad:

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Sie rufen mich an! Die erste telefonische Beratung zur Fallvorstellung ist kostenlos und unverbindlich.

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Nach der Auftragserteilung findet die zweite ausführliche Beratung vor Ort bei Ihnen statt, zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfes und Einschätzung des Pflegegrades.

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Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, folgt die individuelle Fallbegleitung (Pflegegradbeantragung / Höherstufungsantrag / Einleitung des Widerspruchsverfahrens).