Verhinderungspflege
Verhinderungspflege wird geleistet, wenn die pflegenden Angehörigen die häusliche Pflege aus privaten Gründen, Erkrankung oder Auszeit/Urlaub nicht übernehmen können und sich stundenweise, tageweise oder wochenweise durch eine Ersatzpflegeperson oder einen ambulanten Pflegedienst bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Jahr vertreten lassen. Dabei sollen die Pflegepersonen entlastet werden.
Um diese Sachleistungen im Anspruch nehmen zu können, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen und ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Bei erstmaliger Verhinderung muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in dessen häuslicher Umgebung gepflegt haben.
Für die Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse jährlich 1.612 Euro. Dieser Leistungsbetrag kann mit bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Dabei kann der Leistungsbetrag insgesamt auf 2.418 Euro im Jahr erhöht werden.