Vollstationäre Pflege

Die Vollzeitpflege findet in stationären Einrichtungen wie z.B. im Pflegeheim, in betreuten Wohnanlagen oder in Behinderteneinrichtungen statt. Bei stationärer Pflege werden die pflegebedürftigen Personen rundum versorgt. Diese Art von Pflege kommt bei Versicherten vor, die z.B. alters- oder krankheitsbedingt schwere Einschränkungen oder schwere Krankheitsverläufe haben.

Die Versorgung bzw. Betreuung ist mit hohen Kosten verbunden. Die Kosten für die vollstationäre Pflege werden nach § 43 SGB XI bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse ist auch hier vom Pflegegrad abhängig:

Pflegegrad
Maximale Leistung der Pflegeversicherung
für Vollzeitpflege in stationäre Einrichtungen
Pflegegrad 1 kein Anspruch; aber über den Entlastungsbetrag werden
125 Euro monatlich bezuschusst
Pflegegrad 2 monatlich 770 Euro
Pflegegrad 3 monatlich 1. 262 Euro
Pflegegrad 4 monatlich 1. 775 Euro
Pflegegrad 5 monatlich 2. 005 Euro