Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Anspruch nach § 40 SGB XI haben alle Pflegegrade mit der gleichen Geldleistung. Wohnraumfeldverbessernde Maßnahmen können z.B. sein:

  • Einbau von barrierefreier Dusche und WC
  • Umbau von einer Badewanne zur bodenebenen Dusche
  • Vergrößerung von Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Installation eines Treppenlifts

Ein finanzieller Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen kann von der Pflegekasse übernommen werden, unter der Voraussetzung, dass durch diese Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Das Ziel der Maßnahme ist auch, die Überforderung der pflegenden Angehörigen zu verhindern.

Je Maßnahme wird maximal ein Betrag von 4.000 Euro bezuschusst. Wenn mehrere (bis zu vier anspruchsberechtigte) Pflegebedürftige in einem Haushalt gemeinsam leben, erhöht sich der Zuschuss maximal auf 16.000 Euro. Ändert sich aber der Pflegebedarf und werden dafür weitere Umbauten nötig, kann die Pflegekasse unter Umständen weitere Zuschüsse bewilligen.

Der Versicherte muss vor Beginn des Umbaus einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, wenn der Bedarf da ist. Über die Genehmigung des Zuschusses und dessen Höhe entscheidet die Pflegekasse. Der Umbau bedarf vor dem Beginn der Genehmigung seitens der Pflegekasse.

Hinweis:

Auch hier biete ich meine Unterstützung bei der Beantragung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen oder bei einem abgelehnten Bescheid der Pflegekasse an.
Anfrage stellen